16
Nov
2005

Zwangsimpfung in Deutschland

Karl Krafeld

Ich muss eingestehen: Das mit der Vogelgrippe ist nicht so schlimm.
*Das ist viel schlimmer und in der Planung weiter fortgeschritten, als
selbst ich es mir vorstellen konnte: Voraussichtlicher Termin für die
Zwangsimpfung in Deutschland ist der 26. März 2006. *Voraussichtlicher
Probelauf im Rahmen einer Notfallübung zu deren Teilnahme mittels Medien
aufgerufen werden soll ist der 23./24 November 2005.

*Den vollständigen Artikel finden Sie in der pdf-Datei im Anhang, den
Sie beidseitig ausdrucken und verbreiten können.*:

Koepfen-der-Experten1 (pdf, 636 KB)

27
Feb
2005

Kinder-Impfprogramme gegen Influenza in den USA und Kanada ohne Basis

Kinder-Impfprogramme gegen Influenza in den USA und Kanada ohne Basis Kinder in den USA und Kanada werden gegen Influenza geimpft, ohne dass es einen adäquaten Beweis der Wirksamkeit dieser Impfung gibt, so folgert diese Studie.

Die meisten Immunisierungskampagnen zielen auf über 65-jährige Personen. Die USA und Kanada begannen vor kurzem, auch Kinder impfen zu lassen, darunter selbst Säuglinge und Kleinkinder im Alter von 6 bis 24 Monaten. Dies sollte die Verbreitung der Krankheit vermindern und damit auch Krankenhauseinweisungen, Todesfälle bei älteren Verwandten, Komplikationen (wie zum Beispiel Ohrinfektionen und Lungenentzündungen), Fehltage in der Schule beziehungsweise der Eltern. Auch die übermäßige Verschreibung von Antibiotika sollte so gesenkt werden. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass eine Impfung von Kindern diese Ziele erreichen kann.

Tom Jefferson vom Cochrane Vaccines Field in Italien und seine Kollegen analysierten 25 vergleichende Studien über die Effizienz (Reduktion der im Labor nachgewiesenen Fälle) und Effektivität (Reduktion der symptomatischen Fälle) von Influenza-Impfstoffen bei gesunden Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 16 Jahren.

Impfstoffe aus lebendigen Viren mit abgeschwächter Infektiosität zeigten eine 79 prozentige Wirksamkeit und eine 28 prozentige Effektivität bei Kindern über zwei Jahren im Vergleich mit Placebo-Immunisierung oder keiner Immunisierung. Inaktivierte Impfstoffe zeigten eine niedrigere Wirksamkeit (65 Prozent) als abgeschwächte Lebendimpfstoffe. Bei Kindern bis zwei Jahre zeigten sie einen Effekt ähnlich dem eines Placebos. Die Wirksamkeit inaktivierter Impfstoffe lag bei Kindern im Alter von über zwei Jahren bei 28 Prozent. Impfungen reduzierten die Zahl der langen Schulfehlzeiten, hatten in anderen Bereichen, wie bei Krankenhausaufenthalten und Infektionen der unteren Atemwege im Vergleich zur unbehandelten Kontrollgruppe jedoch wenig Einfluss. Die Autoren weisen jedoch darauf hin, dass diese Schlussfolgerungen nur aus einer sehr kleinen Zahl an Studien gezogen werden können.

Dr. Jefferson erklärt: "Wir haben eine große Datenmenge analysiert, welche die Wirksamkeit von Influenza-Impfstoffen bei Kindern ab zwei Jahren qualitativ ausreichend belegt, besonders bei Zweidosis-Impfungen mit lebenden attenuierten Impfstoffen. Wir stellten jedoch starke Unterschiede zwischen Wirksamkeit und Effektivität der Impfstoffe auf Grund des hohen Anteils Influenza-ähnlicher Erkrankungen fest, die durch andere Erreger als das Influenza-Virus ausgelöst werden. Das ist ein wichtiger Punkt bei der Entscheidung, ganze Populationen zu impfen. Die Impfung sehr kleiner Kinder wird durch unsere Ergebnisse nicht unterstützt. Obwohl eine wachsende Zahl von Hinweisen den Einfluss von Influenza auf die Zahl der Krankenhauseinweisungen und Todesfälle von Kindern belegen, konnten wir keine überzeugenden Belege finden, dass Impfungen die Sterblichkeit, die Zahl der Krankenhauseinweisungen, ernsthafte Komplikationen oder die Übertragung von Influenza in der Bevölkerung vermindern."

Quelle: T Jefferson, S Smith, V Demicheli, A Harnden, A Rivetti, C Di Pietrantonj. Assessment of the efficacy and effectiveness of influenza vaccines in healthy children: systematic review. Lancet 2005; 365: 773

http://www.thelancet.com

20
Feb
2005

Meldesystem für Impfkomplikationen zusammengebrochen

Meldesystem für Impfkomplikationen zusammengebrochen

Bundesgesundheitsbehörden räumen völlige Unwissenheit über Ausmaß der Impfschäden ein

aus einem Vortrag von Hans U. P. Tolzin


Sie kennen sicherlich den Spruch:

"Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die
in der Medizin zur Verfügung stehen. Der beste Beweis dafür ist die fast vollständige
Ausrottung von tödlichen Seuchen wie Pocken oder Kinderlähmung. Moderne Impf-
stoffe sind gut verträglich, und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur
in seltenen Fällen beobachtet."

Dieses Zitat finden Sie so oder ähnlich in fast JEDEM Artikel über das Impfen.

Nun ist ja jede Impfung eine Abwägung zwischen NUTZEN und RISIKEN. Bei der Zulas-
sung des Impfstoffs wird beides gegeneinander abgewogen und wenn nach Meinung der Zu-
lassungsbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, der Nutzen deutlich überwiegt, dann wird der
Impfstoff zugelassen.

Wir haben in Deutschland KEINE Impfpflicht. Das heißt, Eltern können selbst entscheiden,
ob sie ihre Kinder impfen lassen oder nicht. Sie können und sollten dazu selbst den Nutzen
gegen das Risiko abwägen.

Der Nutzen wird an der Bildung von Antikörpern durch die Impfung festgemacht. Ob das
dass gleiche ist wie eine Immunität gegen Krankheit, ist sicherlich auch eine gute und wichti-
ge Frage, aber jetzt nicht das Thema meines Vortrags.

Wir wollen uns heute Abend damit beschäftigen, was wir denn über die RISIKEN einer Imp-
fung wissen. Und wer ist dazu normalerweise unser erster Ansprechpartner? Unser Kinder-
arzt. Nun, wir bitten ihn also um den Beipackzettel. Da steht dann vielleicht was drin über
Hirnschäden, Lähmungen, allergische Schocks und dergleichen. Und dass sie in dieser und
jener Häufigkeit vorkommen.

Woher stammen denn nun die Angaben im Beipackzettel? Sie stammen aus den Zulassungs-
studien, in denen Nutzen und Risiken anhand von Versuchen an Kindern untersucht wurden.

Die Anzahl der Versuchspersonen ist begrenzt und damit auch ihre Aussagefähigkeit. Dazu
zwei Zitate:

„Im Rahmen der klinischen Prüfung neuer Arzneimittel werden in der Regel
nur die häufigeren und meist leichteren Nebenwirkungen entdeckt. … Selbst
durch sehr große klinische Prüfungen, die vereinzelt bis zu 20.000 Patienten
umfassen, werden keine Nebenwirkungen erfasst, die seltener als 1:3.000 auf-
treten.“
Quelle: Pharma Daten `99, Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

„Nebenwirkungen, die in einer Häufigkeit von unter 1 auf 500 Impfungen auf-
treten, konnten in den Zulassungs-Studien aufgrund deren beschränkter Grö-
ße nicht erfasst werden.3

Dr. med. Johannes Liese, Dr. von Haunersches Kinderspital, Ludwigs-Maximilians-
Universität, München: Pressegespräch am 28. September 2000 in Frankfurt: „Die Wirksamkeit
und Sicherheit von Hexavac – Ergebnisse und Interpretation einer Sicherheitsstudie“

Das heißt, mal extrem gesprochen: Wenn 1 von 1000 Kindern an der Impfung
stirbt, dann ist es nicht in der Zulassungsstudie aufgetaucht.

Wie eine Studie aufgesetzt und durchgeführt wird, beeinflusst maßgeblich das Ergeb-
nis. Eine Problematik dabei ist die, dass die teilnehmenden Versuchspersonen in der
Regel nicht den Durchschnitt der Bevölkerung darstellen, sondern gesund sein müs-
sen: Keine Hautkrankheiten, keine Allergien oder neurologischen Störungen etc.

Das heißt: Das was im Beipackzettel steht, gilt evt. nur für völlig gesunde Kinder
oder Erwachsene!

Das zweite Problem nennt man "Passives Design".

Unter Passivem Design versteht man das nicht Nachverfolgen von Studienteilnehmern,
die sich nicht mehr melden. Z.B., wenn ein Kind, dass an einer Impfstudie teilgenom-
men hat, verstirbt und die Eltern sich nicht mehr melden, dann fließt es nicht in die
Studie ein. Oder wenn ein Kind, dass an einer Impfstudie teilgenommen hat, schwer
krank geworden ist und die Eltern sich nicht mehr melden, dann fließt das nicht in die
Studie ein. Oder wenn die Eltern wegziehen, in die Nähe einer Spezialklinik für ihr
plötzlich krank gewordenes Kind, dann fließt das nicht in die Studie ein.

Und ein letztes Problem bei Zulassungsstudien:

Sie werden in der Regel von den Herstellern selbst durchgeführt und NICHT von der
Zulassungsbehörde.

Wie die jeweilige Zulassungsstudie aufgesetzt, durchgeführt und von der Zulassungs-
behörde kontrolliert wurde, ist also für uns Eltern, die wir wissen wollen, ob wir den
Impfstoffen vertrauen können, durchaus eine wichtige und legitime Frage.

Dummerweise beantwortet das PEI solche Fragen grundsätzlich nicht. Dies sei nach
Verwaltungsverfahrensgesetz ein schützenswertes Betriebsgeheimnis der Hersteller!

Selbst Ärzte erhalten keine Antwort auf konkrete Fragen zum Zulassungsverfahren
und den Zulassungsstudien! Andreas Diemer, Arzt für Allgemeinmedizin und Natur-
heilkunde, wartet inzwischen seit mehr als einem Jahr auf eine Antwort der Behörde,
obwohl seine Anfrage nachweislich ankam und er mehrmals nachhakte.

Also, was wissen wir bis jetzt?

1. Die Negativ-Angaben in den Beipackzetteln stammen aus den Zulassungsstu-
dien
2. Die Zulassungsstudien spiegeln nur einen Teil der tatsächlichen Risiken wider
3. Die Zulassungsstudien werden in der Regel von den Herstellern selbst durchge-
führt
4. Informationen über die Zulassungsstudien sind ein Betriebsgeheimnis der Her-
steller


Wir wissen also NICHT, ob in den Beipackzetteln auch alle Impfrisiken in ihrer tat-
sächlichen Häufigkeit erfasst wurden!

Zusätzlich zu den Zulassungsstudien fließen aber auch noch die Meldungen von Impf-
komplikationen in die Beipackzettel ein, die NACH der Impfstoffzulassung beim all-
täglichen Gebrauch auftreten. Wenn es anhand der aktuellen Impfschadens-Meldungen

zu Abweichungen von dem kommt, was man in den Zulassungsstudien erfasst wurde,
dann werden sie laut dem PEI im Beipackzettel berücksichtigt.

Schauen wir uns also mal dieses Meldesystem etwas genauer an.

Bis Ende 2000 hatten wir ein sogenanntes "Spontanerfassungssystem"

Hersteller mußten zwar melden, aber nur das, was ihnen zugetragen wurde, Ärzte je-
doch konnten melden oder auch nicht, ganz wie es ihnen beliebte. Das PEI schätzte
deshalb die sogenannte Untererfassung auf 5 bis 10 Prozent.

Das bedeutet, dass auf einen anerkannten Impfschaden bis zu 20 tatsächliche
Impfschäden gekommen sind.

Das bedeutet, dass auf einen anerkannten Todesfall nach Impfung bis zu 20 tatsächli-
che Todesfälle gekommen sind. Doch auch das sind nur Schätzungen. Wir Impfkriti-
ker sind aufgrund unserer Erfahrungen der Meinung, dass das Verhältnis eher zwi-
schen 1:100 bis 1:1000 liegt.

Diese Dunkelziffer, egal wie hoch sie jetzt tatsächlich sein mag, wird aber von der
Behörde gar nicht berücksichtigt.

Das bedeutet: Auch der aktualisierte Beipackzettel spiegelt im korrigierten Be-
reich bezüglich der Impfrisiken max. ein Zehntel der Wirklichkeit wider.

Jetzt wäre es aber doch mal interessant zu wissen, wie hoch denn nun die erfassten
Zahlen sind.

Dumm gelaufen, auch diese Zahlen sind geheim und werden nicht publiziert.

Nur hin und wieder finden wir durch Zufall Vortragsskripte aus Fachtagungen und
dergleichen im Internet und stückeln so Mosaiksteinchen zu Mosaiksteinen zusammen.

Hier nun die geheimen Zahlen, die der Öffentlichkeit vorenthalten werden und max.
ein 10tel der Wirklichkeit ausmachen:

Wir haben hier die steigenden Zahlen von 1987 bis 1990, dann einen Bruch in der
Kurve und dann wieder eine zunehmend steigende Kurve bis 1999.

Im Jahr 1990 wurde das Arzneimittelgesetz insofern geändert, dass die meldepflichti-
gen Fälle eingeschränkt wurden, wodurch über die Hälfte der Fälle aus dem Raster
fiel.

Dennoch steigt die Kurve danach exponential bis 1999.

Das Jahr 2000 hingegen fehlt komplett! Da haben wir bisher überhaupt keine Daten
gefunden!


Wenn wir den weiteren Verlauf der Kurve hochrechnen, dann wären wir heute, im
Jahre 2005, bereits jenseits der Darstellbarkeit dieser Grafik.

Im Jahr 2001 trat das sog. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft und damit eine Mel-
depflicht für jeden VERDACHT einer außergewöhnlichen Impfreaktion oder Impf-
schadens. Diese Meldepflicht sollte, so war die Absicht, endlich zuverlässige Daten
über die Impfrisiken liefern und damit den FURCHTBAR lästigen Impfkritikern end-
lich den Wind aus den Segeln nehmen.

Die Meldepflicht gilt für Ärzte UND Heilpraktiker und Zuwiderhandlungen werden
mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro bedroht. Wenn Sie also nach einer Impfung
bei Ihrem Kind extreme Verhaltungsveränderungen bemerken und sagen dies dem
impfenden Arzt, dann MUSS er melden, oder er riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000
Euro.

Wie wird sich das neue Gesetz ab 2001 wohl auf diese Kurve ausgewirkt haben?

Mit einer stärkeren Steigung oder mit einer schwächeren Steigung?

Wir waren natürlich alle furchtbar gespannt, wie sich die Meldepflicht tatsächlich ab
2001 auf die Meldedaten ausgewirkt hat.

Dummerweise wurden sie aber nicht veröffentlicht - obwohl eine regelmäßige Veröf-
fentlichung im IfSG vorgesehen ist.

Im Frühjahr 2002 gab es für einen Teil des Jahres 2001 noch ein paar Zahlen, bis Ok-
tober, danach aber nicht mehr. Mehrere Jahre lang: Nichts.

Alles Bitten und Betteln und Fordern von unserer Seite wurde einfach ignoriert. Die
Wende kam im Sept. 2004. Wir verschickten erstmals einen Infobrief an alle 6000
niedergelassenen Kinderärzte, über 200 davon haben bisher die Forderung nach Veröf-

fentlichung der Meldedaten unterstützt - und kurz darauf wurde endlich die Veröffent-
lichung für Dez. 2004 angekündigt.

Und hier sind sie nun, die Meldedaten.

1. Statt eine vollständigere Erfassung der Impfkomplikationen zu bewirken,
ist das Meldesystem fast komplett in sich zusammengebrochen
2. Keiner weiss warum
3. Die Bundesgesundheitsbehörden gehen in ihren Veröffentlichungen mit
KEINEM WORT auf dieses unglaubliche Phänomen ein
4. Niemand weiss derzeit, wie groß der Schaden ist, den Impfungen anrich-
ten.

Zitat Bundesgesundheitsblatt:

"Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen
nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verab-
reichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage
über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen ge-
macht werden."

Bundesgesundheitsblatt 12/2004, Seite 1161

Da also niemand weiss, wie groß die Risiken von Impfungen sind, ist eine Nutzen-
Risiken-Abwägung bei Impfungen unmöglich und demnach jede Impfung unverant-
wortlich

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Januarausgabe der gedruckten
Monatsausgabe des impf-report, siehe

http://www.impf-report.de

Oder

Tolzin Verlag
Im Wäldle 2
D-70771 Leinfelden-Echterdingen
Fon 0711/9905198
Fax 0711/9905197

17
Okt
2004

Tag der Impfaufklärung 18.09.2004

Am 18.09.2004 war der Tag der Impfaufklärung.
Dazu hier einige Flugblätter:

nr1 (pdf, 333 KB)

nr2 (pdf, 299 KB)

nr3 (pdf, 395 KB)

nr4 (pdf, 323 KB)

nr5 (pdf, 322 KB)

nr6 (pdf, 231 KB)

16
Okt
2004

Verbotene Impfwerbung

Nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist Impfwerbung
verboten !!!

Zur verbotenen Impfwerbung gibt es hier einen
interessanten Artikel von Angelika Kögel-Schauz
als pdf-Datei:

verbotene impfwerbung (pdf, 42 KB)

Umfassende Informationen unter:

http://www.impfkritik.de

Am 18.09.2004 war Tag der Impfaufklärung
in Deutschland

Hier gibt es eine interessante Powerpointpräsentation
zur Impfproblematik:impfen (ppt, 951 KB)

Hier noch das Heilmittelwerbegesetz als pdf-Datei:hwg (pdf, 62 KB)

Impressum und Verfasser:

Dipl.-Phys. Helmut Gobsch
Max-Reger-Str. 15
D - 06110 Halle
Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559
e-mail: helmut@gobsch.de
freenet i phone: 0341 - 23 88 03 18
http://umweltundgesundheit.twoday.net


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